Schadensersatzrecht

Haftung und Schaden

Sie haben einen Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden erlitten oder werden als Schädiger deshalb in Anspruch genommen. Wir beraten und vertreten Sie von Anfang an bei der Anspruchsdurchsetzung und der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Schäden ereignen sich bei einem Unfall im Straßenverkehr, beim Sport (z.B. Reiten, Skifahren, Klettern), bei der Berufsausübung oder durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Hinter dem Schädiger steht oft eine Haftpflichtversicherung (z.B. Kfz-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Eigentümerhaftpflicht, Veranstalterhaftpflichtversicherung, private Haftpflichtversicherung). Bereits bei der Schilderung der Geschehnisse muss an mögliche Einwände der Gegenseite gedacht werden. Der Schädiger oder seine Versicherung könnten sich z.B. auf ein Mitverschulden berufen, um sich der Schadensersatzpflicht zu entziehen oder diese so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist auch die Beweissicherung. Wer hier Fehler macht, wird es schwer haben, den gerechten Ersatz seines Schadens zu erhalten.

Als Schädiger müssen Sie die Fristen und Obliegenheiten aus der eigenen Haftpflichtversicherung im Blick behalten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Sind Menschen verletzt oder getötet worden, kommt eine Vielzahl von Schadenspositionen in Frage. Viele Geschädigte sind sich mancher Ansprüche gar nicht bewusst. Während die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten bekannt sind, werden Positionen wie Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden, behindertengerechter Haus- und Wohnungsumbau, vermehrte Bedürfnisse, Unterhaltsschaden oft nicht umfassend beansprucht. Eine Bewertung und Schätzung der Schadensersatzansprüche mit spezialisierter anwaltlicher Hilfe ist unerlässlich. So werden Ihre existentiellen Interessen bestmöglich gewahrt.  Das gilt vor allem dann, wenn schwere Verletzungen zu dauerhaften Schäden und Behinderungen geführt haben (z.B. bei Querschnittslähmung, Erblindung oder Schädel-Hirn-Trauma) oder die Folgen des Unfalls noch gar nicht endgültig absehbar sind.

Für die Anwaltskosten des Geschädigten muss der Schädiger bei eindeutiger Haftungslage regelmäßig voll aufkommen. Die Anwaltskosten des Schädigers trägt meist dessen Haftpflichtversicherung.

Unsere Leistungen im Schadensfall

  • Beratung und Vertretung frühestmöglich ab dem Schadensereignis
  • Prüfung der Haftungslage und der Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen. Schadenshöhe. Durchsetzbarkeit.
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen außergerichtlich und im Prozess
  • Klärung etwaiger Ansprüche aus eigenen Personenversicherungsverträgen (z.B. Unfallversicherung, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Klärung von Deckungsfragen mit Ihrer Haftpflichtversicherung, wenn nötig auch vor Gericht
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